Gemäß der Heizkostenverordnung
(HeizkostenV) ist für jede Liegenschaft mit mindestens 2, bzw. 3
Einheiten (an einer Heizungsanlage) die Erstellung einer
verbrauchsabhängigen Heiz- und Wsserkostenabrechnungen zwingend
vorgeschrieben.
Jährlich erstellen wir für ca.
20.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten die Heiz- und/oder
Nebenkostenabrechnung. Zu unseren Abrechnungsobjekten zählen neben
den klassischen 2-Familienhäusern und Mehrfamilienhäusern auch
große "Wohnparks" sowie gemischt genutzte Objekte mit individuellen
abrechnungstechnischen Anforderungen und
Besonderheiten.
Unsere Abrechnungen zeichnen
sich durch ein hohes Maß an Transparenz, Kundenorientierung und
Rechtssicherheit aus und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben -
ebenso wie unsere Mess-, bzw.
Erfassungsgeräte!
In nur 3 Schritten zu einer
professionellen Verbrauchsabrechnung:
1.Schritt:
Unsere Ablesung
2.Schritt: Ihre Kostenmeldung
3.Schritt: Unsere Abrechnung