Gemäß der seit 01.01.2004
geltenden Vorschriften für die Rechnungsgestaltung ist es
erforderlich in Wärme- und Betriebskostenabrechnungen für
gewerbliche Mieter und Eigentümer den Anteil der Umsatzsteuer
auszuweisen. Damit werden die Voraussetzungen für die
Geltendmachung des Vorsteuerabzuges gesetzt. Selbstverständlich
bieten wir Ihnen diesen Service auf Wunsch auch für Ihre
gewerblichen Mieter und Eigentümer an.