Mietservice
Wir bieten Ihnen für Mess- und
Erfassungsgeräte auch die Möglichkeit, die Geräte bei uns zu
mieten. Dabei bieten wir Ihnen standardmässig bereits den
sogenannten "Mietservicevertrag" an. Dieser beinhaltet - neben den
eigentlichen Geräten - auch eine Vollwartung. Bei einem
Gerätedefekt tauschen wir die Geräte einfach für Sie kostenfrei*
aus. Die Miet- und Wartungsgebühren beinhalten:
- Gerätekosten
- Batteriekosten
- Eich- oder
Beglaubigungsgebühren
- Montage oder Austauschkosten
- einmalige Fahrtkosten
Wir berechnen also keine Batterie- oder
Eichkosten zusätzlich mit der Heizkostenabrechnung - wie dies bei
anderen Verträgen leider oft der Fall ist.
* ausgenommen grob fahrlässig oder
vorsätzlich beschädigte Geräte |