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Rauchwarnmelder
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Rauchwarnmelder

Rauchmelder retten Leben - Brandschutz und Brandprävention Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.


Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Gesetzliche Aus- und Nachrüstungspflichten

In folgenden Ländern gibt es bereits gesetzliche Vorschriften über die Aus- und Nachrüstung von Rauchwarnmeldern. Die Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert.

Rheinland-Pfalz (2003)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
  bis Juli 2012

Saarland (2004)
- in Neu- und Umbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen

Schleswig-Holstein (2005)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
  bis 31.Dezember 2010 (
Änderung vom 12.12.08)

Hessen (2005, Änderung 2011)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
  bis 31.Dezember 2014

Hamburg (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer 
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen 
  bis zum 31. Dezember 2010

Mecklenburg-Vorpommern (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer 
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen 
  bis zum 31. Dezember 2009

Thüringen (2008)
- in Neu- und Umbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer 
- für Flure, die als Rettungsweg dienen

Bremen (2010)
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
  bis 31. Dezember 2015

 

Sachsen-Anhalt (2009)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
  bis 31. Dezember 2015